Hintergrund der Anzeige bildet die Mandatierung der Disziplinarbeklagten durch den Anzeiger, wobei der Anzeiger der Disziplinarbeklagten vorwirft, seine Vertretung und Interessenwahrung in einem Scheidungsund in einem Strafverfahren ungenügend und unsorgfältig wahrgenommen zu haben. Die Disziplinarbeklagte habe vom Anzeiger immer wieder Kostenvorschüsse verlangt – insgesamt habe der Anzeiger über CHF 9'000.00 an Kostenvorschüssen bezahlt – obschon sie nach Ansicht des Anzeigers nichts unternommen habe, um seine Interessen zu wahren.