1. Am 4. April 2017 erstattete A.________ (nachfolgend Anzeiger), gestützt auf Art. 32 Abs. 1 des Kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11) bei der Anwaltsaufsichtsbehörde Anzeige gegen B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagte) (pag. 1 ff.). Hintergrund der Anzeige bildet die Mandatierung der Disziplinarbeklagten durch den Anzeiger, wobei der Anzeiger der Disziplinarbeklagten vorwirft, seine Vertretung und Interessenwahrung in einem Scheidungsund in einem Strafverfahren ungenügend und unsorgfältig wahrgenommen zu haben.