1. Dem Disziplinarbeklagten wird wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 12 lit. a BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA eine Busse in der Höhe von CHF 5'000.00 auferlegt. 2. Dem Disziplinarbeklagten werden die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00, auferlegt. 3. Der Disziplinarbeklagte hat keinen Anspruch auf Parteikostenersatz oder Parteientschädigung. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 5. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).