Firma habe vor mehreren Jahren dem Geschäftsführer einer Kundin per mündlichen Vertrag ein zinsloses Millionendarlehen «bar auf die Hand» gegeben und dieses «Darlehen» fälschlicherweise als Aufwand verbucht; dann (und zwar erst nach kritischer Rückfrage der Steuerverwaltung und der Revisionsstelle) zahlte der Geschäftsführer das «Darlehen» seinerseits wiederum (zumindest in wesentlichen Teilen) in bar zurück, sträubte sich aber bis zuletzt dagegen, als Darlehensempfänger genannt zu werden.