Als danach die Mittel zurückgeflossen seien – so der Disziplinarbeklagte – habe die Darlehens-Darstellung wieder an Plausibilität gewonnen. Sie hätten im damaligen Zeitpunkt vermutet, «dass es versuchte Steuerhinterziehung durch fiktiven Aufwand war oder gewesen sein könnte» (pag. 273 Z. 460-466).