7 271 Z. 429-439; pag. 273 Z. 468-481). Dies entspricht anscheinend einer Besprechungsnotiz J.________ vom 15. Juli 2010, wo von «Provisionen, Schmiergelder, Bestechungsgelder etc.» die Rede war (Zeugeneinvernahme J.________ vom 7. November 2012; Beilage 15 zur Kurzstellungnahme vom 15. August 2017, pag. 439 Z. 207-210). Als danach die Mittel zurückgeflossen seien – so der Disziplinarbeklagte – habe die Darlehens-Darstellung wieder an Plausibilität gewonnen.