4. Mit Verfügung vom 16. November 2017 (pag. 455 f.) wurde gegen den Disziplinarbeklagten vorliegendes Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a sowie Art. 12 lit. c BGFA eröffnet. Der Disziplinarbeklagte wurde zur ausführlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen innert 21 Tagen ab Erhalt der Verfügung eingeladen. 5. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 (pag. 459 f.) zeigte der Rechtsvertreter des Disziplinarbeklagten der Anwaltsaufsichtsbehörde das Mandatsverhältnis an und bat darum, die Frist zur Stellungnahme bis zum 19. Januar 2018 zu erstrecken, was ihm gewährt wurde (Verfügung vom 11. Dezember 2017, pag. 467).