Regeste: Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 12 lit. a BGFA) Ausschlag für dieses Verfahren gab eine Meldung des Wirtschaftsstrafgerichts, welches dem Disziplinarbeklagten vorwarf, sein Klientengeldkonto zur Verfügung gestellt zu haben, um eine interne Vereinbarung zwischen verschiedenen Personen und Firmen abzuwickeln. So seien rund CHF 2'500'000.00 transferiert worden. Doch könne gestützt auf den Wortlaut der internen Vereinbarung nicht unbesehen von einem völlig rechtskonformen Darlehen ausgegangen werden, da zu viele Punkte auf ein nicht «legales» Geschäft hindeuteten. Erwägungen: I. Sachverhalt