35. Wird eine Verletzung der Berufsregeln festgestellt, hat die Anwältin oder der Anwalt weder Anspruch auf Parteikostenersatz noch auf Parteientschädigung (Art. 36 Abs. 1 KAG). 13 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Der Beweisantrag auf Edition der Akten AA 2017 63 wird gutgeheissen. 2. Der Beweisantrag auf persönliche Einvernahme des Disziplinarbeklagten wird abgewiesen. 3. Dem Disziplinarbeklagten wird wegen einer Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA in Anwendung von Art. 17 lit. a BGFA eine Verwarnung erteilt.