Der Disziplinarbeklagte wollte sich weiter daran erinnern, dass er C.________ gefragt habe «Kennst Du die Herkunft der Mittel? Kennst du die Personen? Und ist es unproblematisch?», worauf dieser ihm sinngemäss gesagt habe, alles sei in Ordnung (Einvernahme vom 23. August 2012, pag. 81 Z. 213-216). C.________ sagte zwar nichts Derartiges; seine eher groben Erinnerungen widersprechen einer solchen Rückfrage aber auch nicht, so dass davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich stattfand.