8 betrages auf dem Klientengeldkonto von C.________ mit den Umfeld «E.________ / D.________» zu tun haben könnte (vorne Ziff. 14 und 18). Dass der Disziplinarbeklagte im Zeitpunkt der Entgegennahme der «Bargeldmillion» in Vertretung seines abwesenden Kollegen C.________ und nach dessen Weisungen handelte, wird unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 lit. a BGFA weiter hinten untersucht (Ziff. 25 ff). Unter dem Aspekt der Interessenkollision nach Art