4. Mit Verfügung vom 16. November 2017 (pag. 229 f.) wurde gegen den Disziplinarbeklagten dieses Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a sowie Art. 12 lit. c BGFA eröffnet. Der Disziplinarbeklagte wurde zur ausführlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen innert 21 Tagen ab Erhalt der Verfügung eingeladen.