2. Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 (pag. 175) setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. 3. Am 7. Juni 2017 reichte der Disziplinarbeklagte eine Kurzstellungnahme ein (pag. 177 ff.), in welcher er sämtliche Vorwürfe bestritt. Dieser legte er verschiedene Dokumente bei.