a des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) festgehalten ist. Die Vorwürfe beziehen sich auf verschiedene (teilweise bestrittene) Mandate, die der Disziplinarbeklagte und sein damaliger Büropartner für D.________ und E.________ (im Wesentlichen) im Zeitraum 2010 - 2011 ausübten, darunter namentlich die Strafverteidigung von D.________ in einem Betrugsverfahren. Der Anzeige sind diverse Beilagen beigelegt.