Regeste: Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA) Anders als der betroffene Rechtsanwalt, kam die Anwaltsaufsichtsbehörde zum Schluss, die Interessenkonflikte bei der Übernahme eines Strafmandates wären bei pflichtgemässer Überprüfung von Anfang an erkennbar gewesen. Erwägungen: I. Sachverhalt