Im aktuellen Verfahren handelt es sich erneut um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit. In diesem Verfahren geht es wiederum um eine Kündigung, wobei der Anzeiger die Meinung vertritt, die Kündigung des Arbeitgebers gegen ihn sei rechtsmissbräuchlich. Es ist nach dem Gesagten offensichtlich, dass es zwischen den beiden Verfahren Berührungspunkte gibt: In beiden Verfahren handelt es sich um arbeitsrechtliche Streitigkeiten, in beiden Verfahren geht es um Kündigungen und in beiden Fällen war der Anzeiger Arbeitnehmer.