II. Zuständigkeit 8. Der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Der mit der Eingabe vom 23. November 2017 beanstandete Sachverhalt beschlägt seine Berufsausübung. Nach Massgabe von Art. 14 BGFA ist damit die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegeben. III. Würdigung