Die ganze Korrespondenz sei in der Folge über sie gelaufen. Dies sei der Grund gewesen, weshalb erst eine umfassende Recherche gezeigt habe, dass er den Anzeiger vertreten habe. Er habe nach dem Schreiben von Rechtsanwältin B.________ die Rechtslage abgeklärt, seine Mandantin informiert und beschlossen, seine Mandantin weiterhin zu vertreten. Auch der Gerichtspräsident im laufenden Verfahren habe ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass er laut Gerichtsdatenbank den Anzeiger vertreten habe.