Dazu kam, dass sie im Zeitpunkt, als die Eheverträge beurkundet wurden, russisch und nur leidlich englisch sprach und nicht nur auf seine Rechtsbelehrung, sondern auch auf seine sprachliche Übersetzung angewiesen war. Erschüttert wurde dieses Vertrauen seitens der Anzeigerin offenbar ein erstes Mal, als sie später von Freundinnen erfuhr, dass der Abschluss des Ehevertrages keine rechtliche Notwendigkeit gewesen wäre, was ihr im Zeitpunkt der Beurkundung demnach nicht bewusst war und dann auch zum Abschluss des zweiten Ehevertrages führte, indem der erste rückgängig gemacht wurde.