Im Gegensatz zu C.________, sei ihm die Anzeigerin zu keiner Zeit persönlich nahegestanden. In seiner Eigenschaft als Notar habe er im Rahmen einer Rechtsberatung einen Vertrag auf Gütertrennung beurkundet, der der Anzeigerin in einem Scheidungsverfahren möglicherweise einen Nachteil hätte verschaffen können. In diesem Fall könne man allenfalls (was er jedoch bestreite) einen Interessenkonflikt ableiten. Auf seine Rechtsberatung hin sei dieser Ehevertrag aber wieder aufgehoben worden, so dass die Spiesse in einem Ehescheidungsprozess erneut gleich lang wären. Er könne deshalb beim besten Willen nicht verstehen, inwiefern er gegen Art.