Die Anzeigerin habe sich zunehmend an der Tatsache gestört, dass sie einen Ehevertrag auf Gütertrennung habe abschliessen müssen. Sie habe behauptet, ihre Kolleginnen hätten keinen solchen Vertrag abschliessen müssen. Zur Beruhigung der ehelichen Situation habe man den Ehevertrag schliesslich wieder aufgehoben, was mit öffentlicher Urkunde vom 1. April 2009 geschehen sei. Die Ehegatten seien von da an wieder unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gestanden. Dies habe die güterrechtliche Situation der Anzeigerin entscheidend verbessert, da C.________ ein erfolgreicher IT-Spezialist mit relativ hohem Einkommen gewesen sei.