An der Besprechung habe der Disziplinarbeklagte versucht, die doch recht komplexe Materie ins Englische zu übersetzen. Schliesslich hätten die Brautleute kurz vor der Heirat den Ehevertrag auf Gütertrennung abgeschlossen. Im Schlussverbal des Vertrages stehe, dass der Disziplinarbeklagte der Anzeigerin den Text ins Englische übersetzt habe. Bereits kurz nach der Verheiratung seien erste eheliche Schwierigkeiten aufgetreten und die Eheleute hätten sogar die Ehescheidung in Erwägung gezogen. Die Anzeigerin habe sich zunehmend an der Tatsache gestört, dass sie einen Ehevertrag auf Gütertrennung habe abschliessen müssen.