_ einer Kanzleigemeinschaft an. Hinsichtlich der Interessenkonflikte werden diese als Einheit betrachtet. Der Disziplinarbeklagte durfte ein Mandat gegen die C.________(Bank) damit ebenfalls nicht annehmen, unabhängig davon, ob der Verwaltungsrat in dieses Geschäft involviert war oder nicht. Es spielt auch keine Rolle, ob der Disziplinarbeklagte weiss oder gewusst hat, ob schliesslich weitere Korrespondenz geführt worden ist oder ob Verfahren angehoben oder geführt worden sind und er lediglich eine Rechtsauskunft zur Vertragsauslegung und -erfüllung gegeben hat.