6 C.________(Bank) war. Als Organ dieser Bank hat D.________ deren Interessen umfassend zu wahren (Art. 717 Abs. 1 OR). D.________ wäre es deshalb in jedem Fall untersagt gewesen, ein Mandat, welches sich gegen die C.________(Bank) richtet, anzunehmen, selbst wenn dies nur beratend gewesen wäre. Dies trifft selbst dann zu, wenn weder die Bankleitung noch der Verwaltungsrat in ein Geschäft involviert ist, da eine umfassende Interessenwahrungspflicht besteht. Der Disziplinarbeklagte gehört mit D.________ einer Kanzleigemeinschaft an.