4 liefen sich auf CHF 61.90. Zuzüglich 8 % MwSt. resultierte eine Honorarsumme von CHF 941.65. 10. Gemäss dem Handelsregisterauszug gehört D.________ seit dem Jahr 2004 dem Verwaltungsrat der C.________(Bank) an und ist seit 2007 dessen Präsident. II. Zuständigkeit 11. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern ist gestützt auf Art. 14 BGFA i.V.m. Art. 12 KAG gegeben, denn der Disziplinarbeklagte ist im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. III. Würdigung