8. In den Akten findet sich ferner ein Mail vom 10.03.2016. Damit teilte der Disziplinarbeklagte dem Anzeiger mit, dass er nach erfolgter Prüfung der Sache bis jetzt keine Mitteilung machen könne, die aussichtsreiche Möglichkeiten im Sinne seines Begehrens und gegen die Bank eröffne. Damit wolle er sich aber noch nicht zufriedengeben und deshalb nochmals "über die Bücher" gehen. 9. Der Honorarnote vom 19.09.2016 lässt sich entnehmen, dass das Mandat vom 23.02.2016 bis 22.03.2016 dauerte. Der Disziplinarbeklagte stellte insgesamt 3 Stunden à CHF 270.00, ausmachend CHF 810.00, in Rechnung. Die Auslagen be-