Seine Aufgabe sei es gewesen, zu klären und dem Anzeiger mitzuteilen und zu erklären, welche Auffassung zutreffend sei. Er sei weder Vertreter in einem Verfahren gewesen, noch habe oder habe er Kenntnis von einem Verfahren der Parteien gehabt. Von einem Rechtsstreit sei im Rahmen seines Auftrages zur Beurteilung der Standpunkte nicht die Rede gewesen, ebenso wenig von einem Mandat gegen die C.________(Bank). Bevor er beauftragt worden sei, seien in der Sache und der Korrespondenz die Hypothekarschuldner und die Kundenberaterschaft der Bank involviert gewesen und nicht die Bankleitung oder gar der Verwaltungsrat.