3. Der Anzeiger führte am 31.10.2016 aus, dass der Disziplinarbeklagte ein Mandat gegen die C.________(Bank) übernommen habe. Sein Kanzleipartner sei Verwaltungsratspräsident ebendieser Bank. Es könne hier wohl kaum von einem hypothetischen Interessenkonflikt gesprochen werden. Er finde, dass ihm zumindest der Kostenvorschuss erstattet werden müsste. 2 4. Am 8.11.2016 gab die Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Kenntnis vom Schreiben des Anzeigers und setzte ihm Frist bis am 30.11.2016 an, um kurz zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.