Hinweis: Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren mit Abschreibungsverfügung vom 11.11.2020 als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben (100.2020.364). 21