Der Anwalt befindet sich damit in einem ständigen Spannungsfeld. Einerseits und in erster Linie ist er Interessenvertreter seines Mandanten, andererseits besteht zwischen dem Rechtsstaat und dem Anwalt ein Synallagma, welches den Anwalt zum unabhängigen Mitarbeiter der Rechtspflege mit besonderen Befugnissen werden lässt (FELIX WOLFFERS, Der Rechtsanwalt in der Schweiz, seine Funktion und öffentlich-rechtliche Stellung, Zürich 1986, S. 32; WILLI OBRECHT, Die Stellung des Rechtsanwaltes bei der Wahrheitsfindung im Prozess, Zürich 1982, S. 28). Der Anwalt ist damit auch Diener des Rechts und Mitarbeiter der Rechtspflege.