14 nach (p. 165 amtl. Akten CIV 16 416). Dieser lässt sich folgendes entnehmen (p. 85): «Die Vereinbarung entspricht nicht dem besprochenen. Der Satz ist zu streichen: Die Parteien einigen sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur unter dem Druck der Konkursandrohung seitens des Gläubigers auf folgende Vereinbarung: Ziffer 2: wird anstatt soll