25. Mit Verfügung des Präsidenten der Anwaltsaufsichtsbehörde vom 12. Oktober 2018 wurde davon Kenntnis gegeben, dass dieser im vorliegenden Disziplinarverfahren AA 16 192 in seiner Funktion als Vorsitzender der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern in den Ausstand trete. Dies, da der Präsident Mitglied der Spruchbehörde (1. Zivilkammer) war, die mit dem Entscheid vom 17. Oktober 2016 die vorliegend zu behandelnde Anzeige bei der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern eingereicht hat (p. 429). Der Disziplinarbeklagte begrüsste mit Stellungnahme vom 22. Oktober 2018 den Ausstand des Präsidenten (p. 431).