22. Am 4. Januar 2018 bestätigte das Bundesgericht den Eingang einer Beschwerde des Disziplinarbeklagten und lud mit Verfügung vom 5. Januar 2018 zur Akteneinreichung ein. Ein Ausstandsgesuch des Disziplinarbeklagten gegen Bundesrichter Seiler wies das Bundesgericht am 26. Januar 2018 ab. Mit Urteil vom 21. Februar 2018 lehnte das Bundesgericht das Gesuch um Verzicht auf Kostenvorschuss resp. Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab und trat auf die Beschwerde nicht ein. Dem Disziplinarbeklagten wurden die Kosten auferlegt (p. 343 ff.). 23. Die Anwaltsaufsichtsbehörde leitete die Akten zwecks Referat an den Referenten weiter (p. 377).