13. Am 8. August 2017 setzte die Anwaltsaufsichtsbehörde – zurückkommend auf die Verfügung vom 22. Februar 2017 (p. 159 ff.), in der das Disziplinarverfahren eröffnet worden war – dem Disziplinarbeklagten Frist zur Einreichung einer ausführlichen Stellungnahme an (p. 259).