Er ist der Ansicht, dass im Ergebnis jedes Mal derselbe Vorwurf hätte erhoben werden müssen, wäre der Text eindeutig falsch bzw. unwahr (p. 221). Schliesslich führt der Disziplinarbeklagte aus, dass man sich einer weiteren Interpretation des geschriebenen Textes nicht verschliessen könne, um Sanktionen gegen ihn aussprechen zu können. Er sei mit zahlreichen Vorhalten konfrontiert worden, ohne konkret zu erfahren, gegen welche Norm oder Verhaltenspflicht er verstossen haben solle. Ebenso sei nicht klar, welches konkrete Vorbringen aus der Klage falsch sein solle.