10. Am 27. März 2017 reichte der Disziplinarbeklagte ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Christian Trenkel und Gerichtsschreiberin Spielmann ein. Zur Begründung führt er aus, dass ihm im Verfahren BK 17 22 mit Verfügung vom 23. März 2017 die unaufgeforderte Eingabe von Rechtsanwalt B.________ sowie der Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde (AA 16 191) vom 8. März 2017 zugestellt worden seien. Den Entscheid vom 8. März 2017 in Sachen Rechtanwalt B.________ habe Oberrichter Trenkel ausgefällt und er sehe darin einen Ablehnungsgrund (Mehrfachbefassung) in seinem Verfahren (p. 169 ff.).