Zum Vorwurf hinsichtlich des prozessualen Taktierens führt er aus, dass der Anwalt in erster Linie die Interessen seines Klienten zu wahren und alles zu unterlassen habe, was diesen zuwiderlaufe. Anwälte sollten ihre Klienten mit allen legalen Mitteln bestmöglich vertreten. Sie müssten dabei nicht aktiv zur Wahrheitsfindung beitragen oder falsche Annahmen der Gegenpartei oder Behörden richtigstellen, wenn diese dem Klienten dienen würden. Der Anwalt dürfe aber nicht lügen (p. 141 und 143). Es seien nicht nur Beweise, sondern auch das Verhalten der Parteien in die Würdigung des Gerichts einzubeziehen.