Aufgrund dieser Vorgänge habe er bei der Anwaltsaufsichtsbehörde eine Selbstanzeige gemacht, um das prozessuale Vorgehen einer disziplinarrechtlichen Beurteilung durch diese zuzuführen (p. 23). Es folgen Ausführungen zur Disziplinaranzeige gegen Rechtsanwalt B.________. Erneut verweist der Disziplinarbeklagte auf die Berufsregeln des BGFA, insbesondere die Bestimmungen zum korrekten Verhalten eines Anwaltes. Er macht geltend, dass Rechtsanwalt B.________ aufgrund der persönlichen Angriffe, Unterstellungen und insbesondere der Behauptung von «unlauteren Methoden» eines Verstosses gegen die Berufsregeln verdächtig sei (p. 23 und 25).