7 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Gegen den Disziplinarbeklagten wird wegen einer leichten Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäss Art. 12 lit. a BGFA eine Verwarnung ausgesprochen. 2. Dem Disziplinarbeklagten werden die Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 zur Bezahlung auferlegt. 3. Parteikostenersatz und/oder Parteientschädigung werden keine gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 5. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).