In den 4 im Mittelpunkt stehenden Schreiben sind vordergründig keine Angaben enthalten, die geeignet wären, auf irgendwelche Art Kollusionshandlungen zu ermöglichen oder begünstigen. Der Inhaftierte gibt seiner Mutter in den Briefen praktische, technische und allgemeine geschäftliche Anweisungen, die für die Weiterführung seiner Bäckerei während seiner haftbedingten Abwesenheit nötig sind. Aus dem ganzen Kontext ist zu erkennen, dass die Mutter sich tatsächlich um die Geschäftsführung kümmern musste, sie koordinierte und delegierte die anstehenden Arbeiten.