12. Eröffnet wurde das Verfahren gegen den Disziplinarbeklagten wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA. Gemäss der Generalklausel von Art. 12 lit. a BGFA haben Anwältinnen und Anwälte ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Anwälte handeln in ihrem Beruf im Einklang mit der Rechtsordnung und unterlassen alles, was ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage stellt.