Erst als ihn die Staatsanwaltschaft mit den Angaben der Mutter konfrontierte, sei ihm bewusst geworden, dass er unbedacht gehandelt habe. Er habe der Staatsanwältin umgehend angeboten, die entsprechenden Briefe seines Mandanten nachträglich zur Inhaltskontrolle zuzustellen, worauf die Staatsanwältin sich gegenüber ihm geäussert habe, sie würde ein Auge zudrücken, erwarte aber, dass inskünftig nicht mehr so gehandelt werde. Der Disziplinarbeklagte schliesst seine Stellungnahme mit der Bitte, man möge sein unbedachtes Handeln entschuldigen. Einen förmlichen Antrag zum Ausgang des Verfahrens wird nicht gestellt.