sein Mandant habe seiner Mutter lediglich von seinem Gemütszustand berichtet und Instruktionen gegeben, was in der Bäckerei während seiner Abwesenheit zu tun sei. Die Weiterleitung der Briefe sei gedankenlos erfolgt, ohne Absicht einer fehlbaren Handlung. Er, der Disziplinarbeklagte, sei von der verständlicherweise von der Abwesenheit des Sohnes sehr mitgenommenen Mutter fast täglich kontaktiert worden und habe so als Bindeglied zwischen Mutter und Sohn fungiert. Dieser habe sich sehr Sorgen gemacht über die Zukunft seiner Bäckerei, die seine wirtschaftliche Grundlage bedeute.