5. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 wurden dem Disziplinarbeklagten Kopien der von der Anzeigerin am 30. September 2016 nachgereichten Unterlagen zugestellt und ihm Gelegenheit gegeben, bis am 18. Oktober 2016 seine Stellungnahme vom 4. Oktober 2016 hinsichtlich der zusätzlichen Unterlagen zu ergänzen.