In den 4 an die Mutter seines Mandanten direkt weitergeleiteten Schreiben sei das laufende Verfahren überhaupt kein Thema gewesen. Die Inhaltskontrolle durch die Verfahrensleitung zu umgehen, sei nie seine Absicht gewesen. Um den Verdacht der Kollusion auszuräumen, habe er im Einverständnis seines Mandanten Kopien der 4 Schreiben am 22. September 2016 der Staatsanwaltschaft zur nachträglichen Einsichtnahme zugestellt.