3. Mit Kurzbrief vom 30. September gab die Anzeigerin die Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 26. September 2016 im damals hängigen Gesuch um Haftentlassung seines Mandanten sowie eine Kopie des Schreibens des Disziplinarbeklagten an seinen Mandanten vom 21. Juli 2016 zu den Akten.