1. Mit Schreiben vom 8. September 2016 meldete die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach (nachfolgend Anzeigerin) der Anwaltsaufsichtsbehörde, dass Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend Disziplinarbeklagter) als amtlicher Verteidiger seines inhaftierten Mandanten mehrfach Korrespondenz seines Mandanten über den Weg der Anwaltspost an Dritte, namentlich dessen Mutter weiterleitete. Der Disziplinarbeklagte bestreite diesen Vorwurf nicht.