Die Darlehensforderung, die die Disziplinarbeklagte nun im Namen der Erbengemeinschaft bei der Anzeigerin eintreiben soll, war im Jahr 2011 - und war es wohl auch im Zeitpunkt, als die Disziplinarbeklagte ihr Mandat aufnahm - eine eheliche Schuld, für die beide Ehegatten solidarisch hafteten. Die Disziplinarbeklagte vertritt nun den Ehemann der Anzeigerin und dessen Miterben gegen die Anzeigerin. Und es stellt sich die Frage, ob sie aus den früheren Mandaten ihre Bürokollegen über Informationen der Anzeigerin verfügt, die sie im laufenden Verfahren gegen sie verwenden könnte. k)