Der Abtretungsvertrag, den der Bürokollege der Disziplinarbeklagten entworfen hat, stammt aus dem Jahr 2011 und die Parteien haben sich gemäss dem Entwurf der Trennungsvereinbarung im März desselben Jahres getrennt. Dass der Abtretungsvertrag im Zusammenhang mit der Trennung stand, ergibt sich nicht nur aus dem Zeitpunkt, in dem er verfasst wurde, sondern auch aus dessen Inhalt: Die Eheleute sollten nicht mehr gemeinschaftliche Eigentum an zwei Liegenschaften haben, sondern der interne Anteil des Ehemannes sollte auf die beiden Kinder übertragen werden. e)