Die Disziplinarbeklagte vertritt die Erbengemeinschaft, zu der auch der Exmann der Anzeigerin gehört, bei der Durchsetzung einer Darlehensforderung gegen die Anzeigerin. Die Mutter des Ehemannes gewährte den (damaligen) Eheleuten ein Darlehen, das mit der Trennung der Eheleute sofort zur Rückzahlung fällig wurde. Der fragliche Darlehensvertrag wurde am 28. August 1999 abgeschlossen. Die Disziplinarbeklagte fordert diesen Betrag nun namens der Erbengemeinschaft gestützt auf die solidarische Haftung der Ehegatten bei der Anzeigerin ein.